Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B, Sonnenbergstr.7, 72393 Burladingen, gültig ab 01.01.2013

 

1. Geltung der Bedingungen

Die Dienstleistungen, eventuelle Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich erwähnt werden. Der Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B behält sich vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern bzw. anzupassen. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Kunde mit unseren aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bestimmungen als angenommen.

 

2. Auftragserteilung / Ausführung

a) Auftragserteilung

Nach schriftlicher Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber ist der Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B an den Auftrag gebunden. Für kurzfristige Auftragserteilungen unter 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung wird ein Zuschlag in Höhe von 10 (Zehn) % zum Stundensatz erhoben.

b) Ausführung durch Subunternehmer

Die Firma Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B ist

berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß § 34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

 

3. Rücktritt / Absage

a) Bei Rücktritt vom Auftrag gilt:

*Stornogebühren bis zu 14 Arbeitstage vor Beginn des Auftrags: 50% des jeweiligen Auftragsvolumens;

*kurzfristige Stornogebühren (Absage innerhalb von 14 Arbeitstagen vor dem Auftrag): 100% des jeweiligen Auftragsvolumens .

b) Diese Gebühren werden auch bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter/Vertragspartner auf Grund der Witterung uvm. fällig. Der Veranstalter verpflichtet sich das Auftragsvolumen mitzuversichern.

 

4. Schadensersatz

Der Kunde ist verpflichtet eventuell entstehende Schäden oder Ersatzansprüche gegen den Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B möglichst gering zu halten. Sollten unvorhersehbare Ereignisse zu Verspätungen oder Ausfällen unserer Mitarbeiter führen, setzt der Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B den Auftraggeber sofort darüber in Kenntnis (möglichst telefonisch).

Es besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf Erstattung eines

Verzögerungsschadens, es sei denn das Personal des Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Bei nicht zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Ausstände und Aussperrungen, sowie alle Fälle von höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen und sich damit dem Einflussbereich des Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B entziehen, können vom Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

5. Haftung

Haftungsansprüche des Kunden jeglicher Art gegenüber dem Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B verfallen grundsätzlich 6 Monate nach Beendigung der Dienstleistung.

 

6. Versicherungsschutz

Es besteht ein ausreichender Versicherungsschutz, selbstverständlich gültig für Bewachungsunternehmen, bei der Allianz Versicherung. Der Vertrag beinhaltet folgende Schadensfälle und -summen (Stand 14.10.2011):

a) Personenschäden bis maximal 2.000.000 €

b) Sachschäden bis maximal 3.000.000 €

c) Vermögensschäden bis maximal 13.000 €

d) Abhandenkommen bewachter Sachen bis max. 16.000 €

e) Abhandenkommen fremder Schlüssel bis max. 16.000 €

f) Beschädigung und Vernichtung von Bewachten Sachen bis max. 260.00 €.

Höhere Versicherungssummen sind auf Wunsch des Kunden problemlos möglich, erhöhen aber die Stundensätze entsprechend. Absprachen über höhere Versicherungssummen Bedarf der Schriftform.

 

7. Zahlungen

a) allgemeine Regelung Die Rechnungen sind nach Rechnungserhalt sofort zahlbar. Die Zahlung muss innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Mögliche Zahlungswege sind:

* Überweisung auf das Konto 0100051739 bei der Kreissparkasse Reutlingen (Bankleitzahl 640 500 00)

* per Bar- oder Verrechnungsscheck, Zustellung oder Übergabe nur an Personal des Verwaltungsbüros, den Geschäftsführer oder ausdrücklich vom Geschäftsführer zum Inkasso berechtigtes Personal

* Barzahlung an Personal des Verwaltungsbüros, den Geschäftsführer bedürfen der Schriftform und müssen beidseitig quittiert werden

* Zahlungen auf anderem als den genannten Wegen können als nicht erfolgt angesehen werden. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, wird die ganze bestehende Schuld fällig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Erklärung der Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

 

8. Zahlungsverzug

Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung, Zahlung leistet. Die anfallenden Mahngebühren entsprechen den üblichen / jährlich neu festgelegten prozentsätzen.

 

9. Rücktritt vom Auftrag durch den Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B

Der Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B kann jederzeit ohne Schadenersatzansprüche des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) der Auftraggeber bzw. Kunde bei Auftragserteilung falsche Angaben über sein

Unternehmen oder seine Person gemacht hat,

b) die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers betreffende Tatsachen falsch angegeben wurden,

c) ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet bzw. beantragt wird oder besteht. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn Auftraggeber bzw. Kunde vor Auftragsbeginn Vorkasse geleistet hat.

d) der Auftraggeber bzw. Kunde bei Auftragserteilung falsche Angaben über die maximale Gästezahl (tatsächlich > 25%) gemacht hat und eine Aufstockung des Sicherheitspersonals nicht mehr möglich ist. Somit die Sicherheits der Veranstaltung nicht mehr gewährleitet werden kann.

 

10. Datenschutz

Der Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B gewährt den

größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Zur Auftragsdurchführung speichert der Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B die Daten des jeweiligen Kunden. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, es werden keine personenbezogenen Daten weitergeleitet oder Adressdaten verkauft.

 

11. Nebenabreden, Vertragsvereinbarungen Nebenabreden oder vertragliche Vereinbarungen die nicht mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren sind bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vertraglichen Schriftform. Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unzulässig ist, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die unzulässige Bestimmung ist insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige zu ersetzen. Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese Version ersetzt nicht rückwirkend Bestimmungen vergangener Verträge sondern ergänzt diese.

 

Melchingen, den 01.01.2013

 

gez.

Markus Boley

Geschäftsführer und Inhaber

Veranstaltungs- und Sicherheitsdienst H+B

 

 

 

Erklärung:

 

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